Entsorgung von Elektro"alt"geräten aus Haushaltungen
Nach dem Elektro-Gesetz dürfen alte elektrische Geräte nicht über den Restmüll ( graue Tonne ) entsorgt werden.
Das Symbol mit einer durchgestrichenen Tonne weist darauf hin: Keine Elektrogeräte in die Mülltonne.
Die Rückgabe alter Elektrogeräte aus privaten Haushalten ist grundsätzlich kostenfrei.
Sammelstellen aller Elektrogeräte aus privaten Haushalten wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Toaster, etc.
- Recyclinghof Wolfenbüttel-Linden
- Recyclinghof Klein Elbe
- Recyclinghof / Entsorgungs- und Verwertungszentrum Bornum
weitere Sammelstellen für Elektrokleingeräte aus privaten Haushalten finden Sie in ihrer Abfallfibel.
Akkus und Batterien sind vom Bürger vor Abgabe aus den Geräten zu entfernen,
wenn diese nicht fest verbaut sind!
Hinweise zur Entsorgung von Lampen
1. Die herkömmlichen Glühlampen und die allermeisten Halogen-Glühlampen können über die Restmülltonne entsorgt werden.
Eine Entsorgung über die Glascontainer ist nicht zulässig.
2. Halogen-Glühlampen mit eingebautem Vorschaltgerät sowie LED-Lampen gelten als Elektrogeräte und müssen deshalb über
die kommunalen Sammelstellen entsorgt werden. Kompaktleuchtstofflampen ( umgangssprachlich Energiesparlampen ) und
stabförmige Leuchtstofflampen ( umgangssprachlich Neonröhren ) enthalten Quecksilber und gehören deshalb nicht in den
Hausmüll oder Glascontainer, sondern sind bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben, damit das Quecksilber getrennt
erfasst und das Lampenglas verwertet werden kann.
Bildnachweis : Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena )