Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

 

Entsorgung von Elektro"alt"geräten aus Haushaltungen

Nach dem Elektro-Gesetz dürfen alte elektrische Geräte nicht über den Restmüll ( graue Tonne ) entsorgt werden.

Das Symbol mit einer durchgestrichenen Tonne weist darauf hin:  Keine Elektrogeräte in die Mülltonne.

Die Rückgabe alter Elektrogeräte aus privaten Haushalten ist grundsätzlich kostenfrei.

 

Sammelstellen aller Elektrogeräte aus privaten Haushalten wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Toaster, etc.

- Recyclinghof Wolfenbüttel-Linden

- Recyclinghof Klein Elbe

- Recyclinghof / Entsorgungs- und Verwertungszentrum Bornum

weitere Sammelstellen für Elektrokleingeräte aus privaten Haushalten finden Sie in ihrer Abfallfibel.

Jegliche Akkus und Batterien sind vom Bürger vor Abgabe aus den Geräten zu entfernen !

Hinweise zur Entsorgung von Lampen

1. Die herkömmlichen Glühlampen und die allermeisten Halogen-Glühlampen können über die Restmülltonne entsorgt werden.

    Eine Entsorgung über die Glascontainer ist nicht zulässig.

2. Halogen-Glühlampen mit eingebautem Vorschaltgerät sowie LED-Lampen gelten als Elektrogeräte und müssen deshalb über

    die kommunalen Sammelstellen entsorgt werden. Kompaktleuchtstofflampen ( umgangssprachlich Energiesparlampen ) und

    stabförmige Leuchtstofflampen ( umgangssprachlich Neonröhren ) enthalten Quecksilber und gehören deshalb nicht in den

    Hausmüll oder Glascontainer, sondern sind bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben, damit das Quecksilber getrennt

    erfasst und das Lampenglas verwertet werden kann.

Bildnachweis : Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena )