Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Entsorgung von Elektro"alt"geräten aus Haushaltungen
Nach dem Elektro-Gesetz dürfen alte elektrische Geräte nicht über den Restmüll ( graue Tonne ) entsorgt werden.
Das Symbol mit einer durchgestrichenen Tonne weist darauf hin: Keine Elektrogeräte in die Mülltonne.
Die Rückgabe alter Elektrogeräte aus privaten Haushalten ist grundsätzlich kostenfrei.
Sammelstellen aller Elektrogeräte aus privaten Haushalten wie Waschmaschinen, Geschirrspüler, Toaster, etc.
- Recyclinghof Wolfenbüttel-Linden
- Recyclinghof Klein Elbe
- Recyclinghof / Entsorgungs- und Verwertungszentrum Bornum
weitere Sammelstellen für Elektrokleingeräte aus privaten Haushalten finden Sie in ihrer Abfallfibel.
Jegliche Akkus und Batterien sind vom Bürger vor Abgabe aus den Geräten zu entfernen !
Hinweise zur Entsorgung von Lampen
1. Die herkömmlichen Glühlampen und die allermeisten Halogen-Glühlampen können über die Restmülltonne entsorgt werden.
Eine Entsorgung über die Glascontainer ist nicht zulässig.
2. Halogen-Glühlampen mit eingebautem Vorschaltgerät sowie LED-Lampen gelten als Elektrogeräte und müssen deshalb über
die kommunalen Sammelstellen entsorgt werden. Kompaktleuchtstofflampen ( umgangssprachlich Energiesparlampen ) und
stabförmige Leuchtstofflampen ( umgangssprachlich Neonröhren ) enthalten Quecksilber und gehören deshalb nicht in den
Hausmüll oder Glascontainer, sondern sind bei den kommunalen Sammelstellen abzugeben, damit das Quecksilber getrennt
erfasst und das Lampenglas verwertet werden kann.
Bildnachweis : Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena )